Wir begleiten Kinder, Jugendliche und Familien direkt in ihrem Alltag – individuell, praxisnah und lösungsorientiert. Unsere Maßnahmen richten sich nach den Bedürfnissen der Hilfeempfänger und werden gemeinsam mit dem Jugendamt abgestimmt.
Die Maßnahmen der ambulanten Jugendhilfe werden vom Hilfeempfänger beim Jugendamt beantragt. Sobald eine Bewilligung erfolgt, werden wir als Träger konkret angefragt. Umfang und Ziele der Hilfe werden gemeinsam mit dem Jugendamt, den Familien und uns als Einrichtung festgelegt. Regelmäßige Hilfeplangespräche stellen sicher, dass die Unterstützung an den aktuellen Bedarf angepasst bleibt.
Erziehungsbeistand (§27, 30 SGB VIII)
Der Erziehungsbeistand unterstützt Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen. Dabei wird das soziale Umfeld mit einbezogen, und die Verselbstständigung der Kinder wird gefördert – immer unter Erhalt des Lebensbezugs zur Familie.
Sozialpädagogische Familienhilfe (§27, 31 SGB VIII)
Die sozialpädagogische Familienhilfe richtet sich an Familien, die intensive Begleitung in Erziehungsfragen, Alltagsbewältigung und Konfliktlösung benötigen. Ziel ist es, die Familien in ihren Ressourcen zu stärken, ihnen Hilfen zur Selbsthilfe zu geben und den Kontakt zu Behörden und Institutionen zu erleichtern. Diese Maßnahme ist in der Regel langfristig angelegt und erfordert die aktive Mitarbeit der Familien.
Betreuungsweisung (§10 JGG)
Die Betreuungsweisung dient der erzieherischen Unterstützung von Jugendlichen, die straffällig geworden sind. Im Mittelpunkt steht nicht die Bestrafung, sondern die Prävention zukünftiger Straftaten. Die Weisungen sollen helfen, Probleme im Zusammenhang mit der Tat aufzuarbeiten und den Jugendlichen zielgerichtet zu fördern. Ambulante Maßnahmen nach §10 JGG kommen auch im Rahmen von Diversionsverfahren (§§45, 47 JGG) zum Einsatz.
Begleiteter Umgang (§18 SGB VIII)
Bei der Begleitung von Umgängen unterstützt eine neutrale Fachkraft Kinder und Jugendliche sowie deren Familien beim Ausüben des Umgangsrechts. Durch die Anwesenheit einer neutralen Person können Risikosituationen reduziert, Überforderungen vermieden und Konflikte konstruktiv gelöst werden.